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Ostseeträume-Zingst
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Die schöne Doppelhaushälfte bietet für 2-6 Personen komfortabel Platz. Das Haus liegt ruhig am Ende einer Sackgasse. Im Erdgeschoss befinden sich die Küche mit Ceranfeld, Backofen, Mikrowelle, Kühl-Gefrierkombination, Spülmaschine, Essplatz, Wohnraum mit 50Smart TV, Kaminofen und Sofa sowie Bad mit Dusche und WC. Im HWR steht eine Waschmaschine mit Trockner für Sie bereit. Alle Räume im EG haben Fußbodenheizung. Auf der nach Süd-Westen ausgerichteten Terrasse können Sie den Sonnenuntergang in bequemen Gartenmöbeln sowie einem Strandkorb genießen. Im OG befinden sich das Bad mit Dusche/WC und Sauna sowie zwei Schlafräume (1 Doppelbett, 2 Einzelbetten). Im Dachgeschoss befindet sich der dritte Schlafraum mit zwei Einzelbetten. Kinderreisebett und Hochstuhl sind ebenfalls vorhanden. Alle Räume verfügen über Mückenschutzgitter und es sind 3 Flachbild-SAT-TV (2xSmart TV 50, 32) vorhanden. Im Ferienhaus steht Ihnen ein kostenloser Internetzugang per W-LAN zur Verfügung.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Ostseeträume-Zingst. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.