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Parkblick - 01-11
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Die im 1. Obergeschoss gelegene Wohnung bietet 3 Personen Platz um Ihren Urlaub zu verleben.
Ein Wohnzimmer mit integrierter Pantryküche, Farb-TV, Hifi-Anlage sowie eine gemütliche Sitzgruppe lädt zum Verweilen ein.
Im Schlafzimmer mit Doppelbett verleben Sie eine ruhige Nacht. Das Duschbad/WC rundet die Ferienwohnung ab.
Auf dem Balkon können Sie Ihr Frühstück genießen, dieser geht zur Nord-Ostseite raus. Die Ferienwohnung ist nur für Nichtraucher buchbar. Haustiere sind nicht erlaubt.
Eine Unterstellmöglichkeit für Fahrräder ist auf dem Grundstück vorhanden. Im Haus befinden sich Münzautomaten mit Waschmaschine u. Trockner.
Es steht Ihnen ein kostenfreier W-LAN Hotspot zur Verfügung.
Der Außenstellplatz-Nr. 11 auf dem Grundstück gehört zur Wohnung.
Bitte beachten Sie, dass es in der Hauptsaison erforderlich ist lückenlos zu buchen oder zwischen den Buchungen einen Mindestzeitraum von 7, 10 oder 14 Übernachtungen frei zu lassen.
Die Mindestaufenthaltsdauer über den Jahreswechsel liegt bei 4 Übernachtungen.
Sowohl die Verbrauchskosten als auch der Pkw-Stellplatz sind bereits im Übernachtungspreis enthalten.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.