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Ihre 2-Raum-Ferienwohnung 37RB13 Am See hat eine Größe von ca. 50 qm und ist mit bis zu 4 Personen belegbar. Sie befindet sich im 1. Obergeschoss und verfügt über eine große Fensterfront und einen schönen Südbalkon, von denen Sie einen wunderschönen Panoramablick auf den Schmachter See haben. Die Nichtraucher-Ferienwohnung ist aufgeteilt in einen gemütlichen Wohnraum mit separatem Essbereich, eine offene Küche, ein Schlafzimmer und ein Duschbad mit Waschtisch, Fön und WC. Das Wohnzimmer ist mit einem Essplatz und einer Sitzgruppe, die auch eine Schlafgelegenheit für die 3. und 4. Person bietet, möbliert. Die technische Ausstattung beinhaltet ein Flachbildfernseher, WLAN und eine Musikanlage. Die moderne Küche ist mit hochwertigen Küchengeräten wie Kühlschrank, Geschirrspüler, Backofen, Cerankochfeld, Mikrowelle und weiteren Elektrogeräten ausgestattet. Das Schlafzimmer verfügt über ein großes Doppelbett (1,80m x 2,20m) und einen geräumigen Kleiderschrank. Ein PKW-Stellplatz steht Ihnen im nahegelegenen Parkhaus (ca. 150m vom Objekt entfernt) kostenfrei zur Verfügung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.